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Naturschutz auf der Hallig Habel - Luftbild | Der Naturschutz auf der Hallig Habel ist mehrschichtig und wird seit 1983 vom Verein Jordsand wahrgenommen, der die Hallig vom Land Schleswig-Holstein pachtet.  - Schutzstatus -  Habel liegt in der Schutzzone I des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (seit 1985), ist zudem FFH-Gebiet und Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie.  Für den Tourismus ist die Hallig gesperrt. - Aufgaben des Vogelwarts - Ein Vogelwart ist von Frühjahr bis Herbst ganzjährig vor Ort und kümmert sich um: 1. Vogelzählungen (Brutvogelbestandsaufnahme, Springtidenzählungen) - 2. Botanische Kartierungen zur Dokumentation der Vegetationsveränderung - 3. Instandhaltung der Warft und des Hallighauses  3. Schutz gegen Ruhestörungen

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